Lebensnachweis
Rentenbezüger
Rentenbezüger und -bezügerinnen mit Wohnsitz im Ausland müssen der PkK in regelmässigen Abständen auf deren Verlangen hin eine amtliche Lebensbescheinigung senden.
Rentenbezüger und -bezügerinnen mit Wohnsitz im Ausland müssen der PkK in regelmässigen Abständen auf deren Verlangen hin eine amtliche Lebensbescheinigung senden.