Direkt zum Seiteninhalt

Eintritt

Aktive Versicherte
Wer ist in der Pensionskasse Kaminfeger versichert?

Alle Mitarbeitenden von Arbeitgebern, die ihre berufliche Vorsorge bei der PkK haben, mit unbefristetem oder auf mehr als drei Monate befristetem Arbeitsvertrag und einem Jahreslohn von mindestens CHF 22'680.00 (Stand ab 2025).
Altersmässig erfolgt die Aufnahme ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr.

Selbständigerwerbende können sich ab  dem ersten Tag ihrer Selbständigkeit der PkK anschliessen.


Gegen was sind die Mitglieder versichert?
Die Mitarbeiter sind bis zum 1. Januar nach vollendetem 24. Altersjahr ausschliesslich gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter.

Die Selbständigerwerbenden sind ab Aufnahmedatum für die Risiken Invalidität, Tod und Alter versichert.


Wie berechnen sich die Beiträge?

Die Beiträge berechnen sich in Prozenten vom versicherten Lohn. Je nach Plan wird noch ein Koordinationsabzug vom Bruttolohn abgezogen.


Wie muss ich vorgehen wenn ich schon Vorsorgegelder habe?
Vorsorgegelder aus früheren Anstellungen müssen Sie bei Ihrem Eintritt an die PkK überweisen lassen.

Konto für Vorsorgegelder

UBS Switzerland AG, Postfach, 8098 Zürich
IBAN CH68 0023 0230 8849 1101 D










Zurück zum Seiteninhalt