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Unbezahlter Urlaub

Aktive Versicherte


Als unbezahlter Urlaub gilt die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses während die
Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sowie die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers ruhen.
Bei einem unbezahlten Urlaub von maximal 6 Monaten erfolgt die Weiterversicherung der
Risikoleistungen bei Tod und Invalidität und der Unterbruch des Sparprozesses wie folgt:

Übernahme der Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge von Arbeitnehmer und
    Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer
Keine Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und keine Altersgutschriften
    auf dem Altersguthaben
Weiterverzinsung des Altersguthabens


Weitere Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Vorsorgereglement der Pensionskasse Kaminfeger unter Art. 6, Abs. 6.

Ein unbezahlter Urlaub ist der Pensionskasse Kaminfeger vor Beginn durch den Arbeitgeber mit dem Formular auf der rechten Seite schriftlich zu melden.

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