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Tod eines Selbständigen

Aktive Versicherte

Todesfallkapital Selbständige
Stirbt ein Versicherter vor der Pensionierung besteht Anspruch auf ein Todesfallkapital. Das Todesfallkapital berechnet sich gemäss den Vorgaben des jeweiligen Planes.



Ehegattenrente Selbständige

Stirbt ein verheirateter Rentenbezüger, so erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Rente, sofern er

- für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen muss; oder

- das 45. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat.

  Die Dauer einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt wird bei der darauf

  folgenden Ehedauer angerechnet.


Die Ehegattenrente beträgt beim Tod eines Rentenbezügers 60% der zuletzt bezogenen Alters- oder Invalidenrente. Der Anspruch beginnt am Ersten des dem Todestag folgenden Monats und erlischt bei Wiederverheiratung oder Tod. Gleichgeschlechtliche Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sind dem Ehegatten gleichgestellt.


Lebenspartnerrente Selbständige
Stirbt ein Versicherter oder Rentenbezüger und hinterlässt einen Lebenspartner verschiedenen oder gleichen Geschlechts, so hat dieser unter Erfüllung der reglementarischen Voraussetzungen Anspruch auf eine Lebenspartnerleistung in gleicher Höhe und unter den gleichen Kürzungsbestimmungen wie ein Ehegatte.

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