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Einkauf

Aktive Versicherte

Nach vollendetem 24. Altersjahr können Sie mit persönlichen Einkäufen Ihre Vorsorgeleistungen verbessern, sofern Ihre Freizügigkeitsleistung aus der Vorsorgeinrichtung früherer Arbeitgeber an die PkK überwiesen wurde. Freiwillige Einkäufe sind maximal zwei mal jährlich zulässig.


Bis zu welchem Betrag kann ich Einkäufe leisten?
Sie finden den maximalen Einkaufsbetrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter der Rubrik "Zusätzliche Angaben - Reglementarisch maximal möglicher Einkaufsbetrag". Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der eingebrachten Freizügigkeitsleistung und der Summe der theoretisch möglichen Altersgutschriften seit dem Zeitpunkt des Eintritts.

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Freiwillige Einkäufe dürfen Sie erst tätigen, wenn Sie allfällige Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung zurück bezahlt haben oder eine Rückzahlung nicht mehr zulässig ist.

  • Sie können nach dem Einkauf während dreier Jahre keinen Kapitalbezug (Barauszahlung, Alterskapital, Vorbezug usw.) tätigen.

  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, darf die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach Eintritt 20% des versicherten Lohnes nicht übersteigen.


Wie wirken sich die Einkäufe auf die Steuern aus?
Freiwillige Einkäufe können Sie voll bei der Einkommenssteuer abziehen. Die entsprechende Bescheinigung stellen wir Ihnen jeweils Anfang des Folgejahres aus. Sie ist der Steuererklärung beizulegen.

Konto für den Einkauf
Credit Suisse (Schweiz) AG
8070 Zürich

IBAN: CH29 0483 5085 0350 2100 0

Clearing: 4835
Bemerkung: persönlicher Einkauf / Name

Welche Unterlagen muss ich für einen Einkauf einreichen?
Das Formular "Erklärung  persönliche Einkäufe". Wir stellen Ihnen dieses bei Bedarf nach Eingang Ihres Einkaufs zu.


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