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Invalidität

Aktive Versicherte

Invalidenrente
Wenn Sie von der IV als invalid anerkannt sind, haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente der PkK. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass Sie zum Zeitpunkt, als Sie arbeitsunfähig wurden, bereits bei unserer Kasse versichert waren. Details zum Rentenanspruch aufgrund von Invalidität finden Sie im Vorsorgereglement.


Invalidenkinder-Rente (Mitarbeiter)
Wenn Sie von der PkK eine Invalidenrente erhalten, haben Sie auch Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Und zwar für jedes Kind, welches das 18. Altersjahr noch nicht beendet hat. Wenn das Kind noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid ist, dauert der Anspruch bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Die Invaliden-Kinderrente beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind 20% der Invalidenrente.

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