Meldungen - Pensionskasse Kaminfeger

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Meldungen

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber meldet der PkK fristgerecht die für die Durchführung der Vorsorge notwendigen Angaben gemäss Reglement und Anschlussvertrag, insbesondere:

  • die aufnahmepflichtigen Arbeitnehmer,

  • den anrechenbaren Lohn bei der Aufnahme und auf den Beginn jedes Kalenderjahres,

  • den Wechsel des Vorsorgeplans bei mehreren Kollektiven,

  • die Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Versicherten.



Die PkK lehnt jede Haftung für allfällige Folgen ab, die sich aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten für die Versicherten oder Anspruchsberechtigten ergeben.

 
 
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