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VW Mitarbeiter
Das Vorsorgewerk Mitarbeiter führt zwei Grundvarianten von Vorsorgeplänen (Versichertenkollektiven) mit individuellen Erweiterungsmöglichkeiten.
BVG -Plan
Basierend auf dem anrechenbaren Lohn abzüglich eines Koordinationsabzuges
- mit oder ohne Frühsparen
- mit oder ohne Erweiterung des zu versichernden Lohns über dem BVG-Maximum
AHV-Plan
Basierend auf dem anrechenbaren Lohn
- mit oder ohne Frühsparen
- mit oder ohne Erweiterung des zu versichernden Lohns über das BVG-Maximum
Der angeschlossene Arbeitgeber wählt im Einverständnis mit seinem Personal einen Vorsorgeplan für sämtliche aufnahmepflichtigen Arbeitnehmer und gibt den Entscheid der PkK bekannt.
Der Selbständigerwerbende im Kaminfegergewerbe, der Feuerungskontrolle oder anderen Kaminfegergewerbe nahestehende Betriebe, hat die Möglichkeit, sich im selben Vorsorgeplan wie sein Personal bei der PkK zu versichern.