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In die PkKwerden alle Arbeitnehmer aufgenommen, welche die Aufnahmebedingungen gemäss Reglements erfüllen.
In die PkK bzw. in das Vorsorgewerk Mitarbeiter werden nicht aufgenommen:
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Die Aufnahme in die Personalvorsorge erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Erwerbsunfähigkeits-
Die Aufnahme in die Altersvorsorge ist abhängig vom gewählten Vorsorgeplan.