Pläne - Pensionskasse Kaminfeger

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Pläne

Mitarbeiter

In die PkKwerden alle Arbeitnehmer aufgenommen, welche die Aufnahmebedingungen gemäss Reglements erfüllen.


In die PkK bzw. in das Vorsorgewerk Mitarbeiter werden nicht aufgenommen:
-   Arbeitnehmer, die das Schlussalter bereits erreicht oder überschritten haben;
-   Arbeitnehmer, die im Sinne der eidg. IV zu mindestens 70% invalid sind;


Die Aufnahme in die Personalvorsorge erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Erwerbsunfähigkeits- und Todesfallleistungen.
Die Aufnahme in die Altersvorsorge ist abhängig vom gewählten Vorsorgeplan.


 
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